§ 42c EStG – (weggefallen)
§ 42c EStG im Volltext. Die amtliche Überschrift lautet „(weggefallen)“.
Amtlicher Wortlaut
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Gut zu wissen
Kurze Vorschriften wie diese wirken oft unscheinbar, entfalten ihre Bedeutung aber erst im Zusammenspiel mit den benachbarten Paragrafen.
Benachbarte Vorschriften
Zum EStG sind hier 247 Vorschriften erfasst, jede mit eigenem Wortlaut. Zur Übersicht des EStG
Amtliche Fundstelle
Quelle des Wortlauts: gesetze-im-internet.de, herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und dem Bundesamt für Justiz. Stand der Fassung: Neugefasst durch Bek. v. 8.10.2009 I 336.
Der Wortlaut ist amtlich, die Einordnung redaktionell. Für die Anwendung auf einen konkreten Sachverhalt ersetzt beides keine Beratung.

