§ 10 BUrlG – Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation

Der folgende Text gibt § 10 BUrlG im amtlichen Wortlaut wieder. Die Vorschrift gehört zum Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer.

Wortlaut der Vorschrift

Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation dürfen nicht auf den Urlaub angerechnet werden, soweit ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts nach den gesetzlichen Vorschriften über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht.

Hinweis

Der Wortlaut allein beantwortet selten die konkrete Frage. Er markiert den Rahmen, den Gerichte im Einzelfall ausfüllen.

Benachbarte Vorschriften

Alle 17 Paragrafen des BUrlG stehen im Inhaltsverzeichnis des Gesetzes. Zur Übersicht des BUrlG

Quelle und Stand

Grundlage ist die vom Bundesamt für Justiz veröffentlichte Fassung des BUrlG (amtliche Quelle). Stand der Fassung: Zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 3 G v.

Rechtstipps.net gibt den Gesetzestext unverändert wieder und ordnet ihn redaktionell ein. Ob und wie eine Vorschrift im Einzelfall greift, klärt anwaltliche Beratung.