(XXXX) §§ 2234 bis 2246 BGB – (weggefallen)

An dieser Stelle steht keine geltende Regelung mehr. (XXXX) §§ 2234 bis 2246 ist entfallen, die Nummerierung wurde beibehalten.

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Amtliche Fundstelle

Grundlage ist die vom Bundesamt für Justiz veröffentlichte Fassung des BGB (amtliche Quelle). Stand der Fassung: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, .

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