(XXXX) §§ 219 bis 225 BGB – (weggefallen)
An dieser Stelle steht keine geltende Regelung mehr. (XXXX) §§ 219 bis 225 ist entfallen, die Nummerierung wurde beibehalten.
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Amtliche Fundstelle
Grundlage ist die vom Bundesamt für Justiz veröffentlichte Fassung des BGB (amtliche Quelle). Stand der Fassung: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, .
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