(XXXX) §§ 1889 bis 1921 BGB – (weggefallen)
An dieser Stelle steht keine geltende Regelung mehr. (XXXX) §§ 1889 bis 1921 ist entfallen, die Nummerierung wurde beibehalten.
Benachbarte Vorschriften
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Amtliche Fundstelle
Quelle des Wortlauts: gesetze-im-internet.de, herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und dem Bundesamt für Justiz. Stand der Fassung: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, .
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