(XXXX) §§ 1718 bis 1740 BGB – (weggefallen)
An dieser Stelle steht keine geltende Regelung mehr. (XXXX) §§ 1718 bis 1740 ist entfallen, die Nummerierung wurde beibehalten.
Davor und danach
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Amtliche Fundstelle
Der Text stammt aus der amtlichen Fassung, die das Bundesamt für Justiz unter gesetze-im-internet.de veröffentlicht. Stand der Fassung: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, .
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