(XXXX) §§ 1694 und 1695 BGB – (weggefallen)
(XXXX) §§ 1694 und 1695 ist weggefallen. Die Nummer bleibt im Gesetz bestehen, ohne dass ihr ein Regelungsinhalt zugeordnet ist.
Benachbarte Vorschriften
Vorher§ 1693Gerichtliche Maßnahmen bei Verhinderung der ElternDanach§ 1696Abänderung gerichtlicher Entscheidungen und gerichtlich gebilligter Vergleiche
Zum BGB sind hier 2550 Vorschriften erfasst, jede mit eigenem Wortlaut. Zur Übersicht des BGB
Amtliche Fundstelle
Übernommen aus der amtlichen Fassung bei gesetze-im-internet.de. Stand der Fassung: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, .
Diese Seite ist ein redaktionelles Angebot und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist im Streitfall die Auslegung durch die Gerichte.

