(XXXX) §§ 1689 bis 1692 BGB – (weggefallen)
An dieser Stelle steht keine geltende Regelung mehr. (XXXX) §§ 1689 bis 1692 ist entfallen, die Nummerierung wurde beibehalten.
Davor und danach
Vorher§ 1688Entscheidungsbefugnisse der PflegepersonDanach§ 1693Gerichtliche Maßnahmen bei Verhinderung der Eltern
Zum BGB sind hier 2550 Vorschriften erfasst, jede mit eigenem Wortlaut. Zur Übersicht des BGB
Woher dieser Text stammt
Übernommen aus der amtlichen Fassung bei gesetze-im-internet.de. Stand der Fassung: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, .
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