(XXXX) §§ 1689 bis 1692 BGB – (weggefallen)

An dieser Stelle steht keine geltende Regelung mehr. (XXXX) §§ 1689 bis 1692 ist entfallen, die Nummerierung wurde beibehalten.

Davor und danach

Zum BGB sind hier 2550 Vorschriften erfasst, jede mit eigenem Wortlaut. Zur Übersicht des BGB

Woher dieser Text stammt

Übernommen aus der amtlichen Fassung bei gesetze-im-internet.de. Stand der Fassung: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, .

Rechtstipps.net gibt den Gesetzestext unverändert wieder und ordnet ihn redaktionell ein. Ob und wie eine Vorschrift im Einzelfall greift, klärt anwaltliche Beratung.