(XXXX) §§ 1668 bis 1670 BGB – (weggefallen)
(XXXX) §§ 1668 bis 1670 ist weggefallen. Die Nummer bleibt im Gesetz bestehen, ohne dass ihr ein Regelungsinhalt zugeordnet ist.
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Vorher§ 1667Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des KindesvermögensDanach§ 1671Übertragung der Alleinsorge bei Getrenntleben der Eltern
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Quelle und Stand
Der Wortlaut folgt der amtlichen Veröffentlichung des BGB (zur Quelle). Stand der Fassung: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, .
Der Wortlaut ist amtlich, die Einordnung redaktionell. Für die Anwendung auf einen konkreten Sachverhalt ersetzt beides keine Beratung.

