(XXXX) §§ 1621 bis 1623 BGB – (weggefallen)

An dieser Stelle steht keine geltende Regelung mehr. (XXXX) §§ 1621 bis 1623 ist entfallen, die Nummerierung wurde beibehalten.

Benachbarte Vorschriften

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Quelle und Stand

Übernommen aus der amtlichen Fassung bei gesetze-im-internet.de. Stand der Fassung: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, .

Der Wortlaut ist amtlich, die Einordnung redaktionell. Für die Anwendung auf einen konkreten Sachverhalt ersetzt beides keine Beratung.