§ 795 BGB
An dieser Stelle steht keine geltende Regelung mehr. § 795 ist entfallen, die Nummerierung wurde beibehalten.
Benachbarte Vorschriften
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Woher dieser Text stammt
Der Wortlaut folgt der amtlichen Veröffentlichung des BGB (zur Quelle). Stand der Fassung: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, .
Der Wortlaut ist amtlich, die Einordnung redaktionell. Für die Anwendung auf einen konkreten Sachverhalt ersetzt beides keine Beratung.

