§ 349 BGB – Erklärung des Rücktritts
Wortlaut von § 349 BGB, unverändert übernommen aus der amtlichen Quelle.
Wortlaut der Vorschrift
Der Rücktritt erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil.
Zur Einordnung
Kurze Normen verweisen häufig auf andere Vorschriften oder setzen Begriffe voraus, die an anderer Stelle definiert sind.
Davor und danach
Die Gesamtübersicht listet alle 2550 Paragrafen des BGB auf. Zur Übersicht des BGB
Woher dieser Text stammt
Übernommen aus der amtlichen Fassung bei gesetze-im-internet.de. Stand der Fassung: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, .
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