§ 349 BGB – Erklärung des Rücktritts

Wortlaut von § 349 BGB, unverändert übernommen aus der amtlichen Quelle.

Wortlaut der Vorschrift

Der Rücktritt erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil.

Zur Einordnung

Kurze Normen verweisen häufig auf andere Vorschriften oder setzen Begriffe voraus, die an anderer Stelle definiert sind.

Davor und danach

Die Gesamtübersicht listet alle 2550 Paragrafen des BGB auf. Zur Übersicht des BGB

Woher dieser Text stammt

Übernommen aus der amtlichen Fassung bei gesetze-im-internet.de. Stand der Fassung: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, .

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