§ 1987 BGB – Vergütung des Nachlassverwalters

§ 1987 des Gesetzes BGB regelt „Vergütung des Nachlassverwalters“. Maßgeblich ist der nachstehende Wortlaut.

Der Gesetzestext

Der Nachlassverwalter kann für die Führung seines Amts eine angemessene Vergütung verlangen.

Gut zu wissen

Der knappe Wortlaut sagt wenig über die praktische Tragweite. Entscheidend ist hier regelmäßig, wie die Gerichte die Begriffe ausfüllen.

Im Gesetz weiterlesen

Die Gesamtübersicht listet alle 2550 Paragrafen des BGB auf. Zur Übersicht des BGB

Quelle und Stand

Der Wortlaut folgt der amtlichen Veröffentlichung des BGB (zur Quelle). Stand der Fassung: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, .

Rechtstipps.net gibt den Gesetzestext unverändert wieder und ordnet ihn redaktionell ein. Ob und wie eine Vorschrift im Einzelfall greift, klärt anwaltliche Beratung.