§ 1857 BGB – Widerrufsrecht des Vertragspartners
Nachstehend § 1857 BGB. Was die Vorschrift im konkreten Fall bedeutet, hängt von den Umständen ab.
Wortlaut der Vorschrift
Hat der Betreuer dem anderen Teil gegenüber wahrheitswidrig die Genehmigung des Betreuungsgerichts behauptet, so ist der andere Teil bis zur Mitteilung der nachträglichen Genehmigung des Betreuungsgerichts zum Widerruf berechtigt, es sei denn, dass ihm das Fehlen der Genehmigung bei dem Abschluss des Vertrags bekannt war.
Hinweis
Begriffe im Gesetzestext haben oft eine engere oder weitere Bedeutung als im Alltagsgebrauch.
Wer auf diese Vorschrift verweist
Diese Vorschrift wird von anderen Normen in Bezug genommen. Die Liste zeigt, welche Regelungen auf sie aufbauen.
- § 1644 BGB Ergänzende Vorschriften für genehmigungsbedürftige Rechtsgeschäfte
- § 1795 BGB Gegenstand der Personensorge; Genehmigungspflichten
- § 1800 BGB Erteilung der Genehmigung
Davor und danach
Alle 2550 Paragrafen des BGB stehen im Inhaltsverzeichnis des Gesetzes. Zur Übersicht des BGB
Quelle und Stand
Quelle des Wortlauts: gesetze-im-internet.de, herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und dem Bundesamt für Justiz. Stand der Fassung: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, .
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