§ 1679 BGB
§ 1679 ist weggefallen. Die Nummer bleibt im Gesetz bestehen, ohne dass ihr ein Regelungsinhalt zugeordnet ist.
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Vorher§ 1678Folgen der tatsächlichen Verhinderung oder des Ruhens für den anderen ElternteilDanach§ 1680Tod eines Elternteils oder Entziehung des Sorgerechts
Zum BGB sind hier 2550 Vorschriften erfasst, jede mit eigenem Wortlaut. Zur Übersicht des BGB
Amtliche Fundstelle
Übernommen aus der amtlichen Fassung bei gesetze-im-internet.de. Stand der Fassung: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, .
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