§ 1633 BGB – (weggefallen)
§ 1633 ist weggefallen. Die Nummer bleibt im Gesetz bestehen, ohne dass ihr ein Regelungsinhalt zugeordnet ist.
Benachbarte Vorschriften
Vorher§ 1632Herausgabe des Kindes; Bestimmung des Umgangs; Verbleibensanordnung bei FamilienpflegeDanach(XXXX) §§ 1634 bis 1637(weggefallen)
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Quelle und Stand
Quelle des Wortlauts: gesetze-im-internet.de, herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und dem Bundesamt für Justiz. Stand der Fassung: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, .
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