§ 1212 BGB – Erstreckung auf getrennte Erzeugnisse
Hier finden Sie § 1212 BGB vollständig und unverändert, so wie er derzeit gilt.
Wortlaut der Vorschrift
Das Pfandrecht erstreckt sich auf die Erzeugnisse, die von dem Pfande getrennt werden.
Was dabei zu beachten ist
Kurze Normen verweisen häufig auf andere Vorschriften oder setzen Begriffe voraus, die an anderer Stelle definiert sind.
Davor und danach
Alle 2550 Paragrafen des BGB stehen im Inhaltsverzeichnis des Gesetzes. Zur Übersicht des BGB
Amtliche Fundstelle
Übernommen aus der amtlichen Fassung bei gesetze-im-internet.de. Stand der Fassung: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, .
Rechtstipps.net gibt den Gesetzestext unverändert wieder und ordnet ihn redaktionell ein. Ob und wie eine Vorschrift im Einzelfall greift, klärt anwaltliche Beratung.

