§ 123 BetrVG
Der Wortlaut von § 123 BetrVG steht nachfolgend. Für die Auslegung im Einzelfall kommt es auf Rechtsprechung und Zusammenhang an.
Wortlaut der Vorschrift
(Änderung des Kündigungsschutzgesetzes)
(gegenstandslos)
Einordnung
Der knappe Wortlaut sagt wenig über die praktische Tragweite. Entscheidend ist hier regelmäßig, wie die Gerichte die Begriffe ausfüllen.
Im Gesetz weiterlesen
Alle 148 Paragrafen des BetrVG stehen im Inhaltsverzeichnis des Gesetzes. Zur Übersicht des BetrVG
Quelle und Stand
Grundlage ist die vom Bundesamt für Justiz veröffentlichte Fassung des BetrVG (amtliche Quelle). Stand der Fassung: Neugefasst durch Bek. v. 25.9.2001 I 251.
Wir geben den Text der Vorschrift wieder, ohne ihn zu kommentieren. Was er für Ihren Fall bedeutet, lässt sich nur mit Kenntnis der Umstände beantworten.

