(XXXX) §§ 134 bis 136 AO – (weggefallen)
(XXXX) §§ 134 bis 136 enthält derzeit keinen Regelungsinhalt. Solche Lücken entstehen, wenn eine Vorschrift gestrichen wird, ohne das Gesetz neu zu nummerieren.
Davor und danach
Vorher§ 133Rückgabe von Urkunden und SachenDanach§ 137Steuerliche Erfassung von Körperschaften, Vereinigungen und Vermögensmassen
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Amtliche Fundstelle
Quelle des Wortlauts: gesetze-im-internet.de, herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und dem Bundesamt für Justiz. Stand der Fassung: Neugefasst durch Bek. v. 23.1.2025 I Nr..
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