§ 81 StGB – Hochverrat gegen den Bund
§ 81 StGB im Volltext. Die amtliche Überschrift lautet „Hochverrat gegen den Bund“.
Wortlaut der Vorschrift
(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
- 1.
- den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
- 2.
- die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
Zur Einordnung
Auch knappe Vorschriften können weitreichende Folgen haben. Für die Anwendung im Einzelfall kommt es auf die Auslegung durch die Rechtsprechung an.
Wer auf diese Vorschrift verweist
Diese Vorschrift wird von anderen Normen in Bezug genommen. Die Liste zeigt, welche Regelungen auf sie aufbauen.
- § 5 StGB Auslandstaten mit besonderem Inlandsbezug
- § 83a StGB Tätige Reue
- § 138 StGB Nichtanzeige geplanter Straftaten
Im Gesetz weiterlesen
Das StGB umfasst insgesamt 562 Vorschriften. Die vollständige Übersicht führt zu jedem einzelnen Paragrafen. Zur Übersicht des StGB
Amtliche Fundstelle
Übernommen aus der amtlichen Fassung bei gesetze-im-internet.de. Stand der Fassung: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 33.
Der Wortlaut ist amtlich, die Einordnung redaktionell. Für die Anwendung auf einen konkreten Sachverhalt ersetzt beides keine Beratung.

