§ 223 ZPO
An dieser Stelle steht keine geltende Regelung mehr. § 223 ist entfallen, die Nummerierung wurde beibehalten.
Benachbarte Vorschriften
Die Gesamtübersicht listet alle 1091 Paragrafen des ZPO auf. Zur Übersicht des ZPO
Amtliche Fundstelle
Der Text stammt aus der amtlichen Fassung, die das Bundesamt für Justiz unter gesetze-im-internet.de veröffentlicht. Stand der Fassung: Neugefasst durch Bek. v. 5.12.2005 I 320.
Der Wortlaut ist amtlich, die Einordnung redaktionell. Für die Anwendung auf einen konkreten Sachverhalt ersetzt beides keine Beratung.

