§ 207 SGB IX – Mehrarbeit
Hier finden Sie § 207 SGB IX vollständig und unverändert, so wie er derzeit gilt.
Wortlaut der Vorschrift
Schwerbehinderte Menschen werden auf ihr Verlangen von Mehrarbeit freigestellt.
Hinweis
Eine Vorschrift dieser Länge steht selten für sich. Der Blick auf die umgebenden Paragrafen lohnt sich fast immer.
Im Gesetz weiterlesen
Das SGB IX umfasst insgesamt 249 Vorschriften. Die vollständige Übersicht führt zu jedem einzelnen Paragrafen. Zur Übersicht des SGB IX
Quelle und Stand
Grundlage ist die vom Bundesamt für Justiz veröffentlichte Fassung des SGB IX (amtliche Quelle). Stand der Fassung: Zuletzt geändert durch Art. 2b G v. 24.7.
Wir geben den Text der Vorschrift wieder, ohne ihn zu kommentieren. Was er für Ihren Fall bedeutet, lässt sich nur mit Kenntnis der Umstände beantworten.

