§ 171c SGB V – (weggefallen)
An dieser Stelle steht keine geltende Regelung mehr. § 171c ist entfallen, die Nummerierung wurde beibehalten.
Davor und danach
Alle 700 Paragrafen des SGB V stehen im Inhaltsverzeichnis des Gesetzes. Zur Übersicht des SGB V
Amtliche Fundstelle
Der Wortlaut folgt der amtlichen Veröffentlichung des SGB V (zur Quelle). Stand der Fassung: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 26.6..
Der Wortlaut ist amtlich, die Einordnung redaktionell. Für die Anwendung auf einen konkreten Sachverhalt ersetzt beides keine Beratung.

