§ 119 SGB V – Sozialpädiatrische Zentren
Wortlaut von § 119 SGB V, unverändert übernommen aus der amtlichen Quelle.
Der Gesetzestext
(1) Sozialpädiatrische Zentren, die fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Leitung stehen und die Gewähr für eine leistungsfähige und wirtschaftliche sozialpädiatrische Behandlung bieten, können vom Zulassungsausschuß (§ 96) zur ambulanten sozialpädiatrischen Behandlung von Kindern ermächtigt werden. Die Ermächtigung ist zu erteilen, soweit und solange sie notwendig ist, um eine ausreichende sozialpädiatrische Behandlung sicherzustellen.
(2) Die Behandlung durch sozialpädiatrische Zentren ist auf diejenigen Kinder auszurichten, die wegen der Art, Schwere oder Dauer ihrer Krankheit oder einer drohenden Krankheit nicht von geeigneten Ärzten oder in geeigneten Frühförderstellen behandelt werden können. Die Zentren sollen mit den Ärzten und den Frühförderstellen eng zusammenarbeiten.
Was dabei zu beachten ist
Die Absätze bauen in der Regel aufeinander auf: Der erste nennt den Grundsatz, die folgenden Ausnahmen oder Verfahrensfragen.
Hierauf nehmen Bezug
Verweise auf § 119 finden sich an 6 Stellen im erfassten Bestand. Sie sind oft aufschlussreicher als der Wortlaut allein.
- § 33 SGB V Hilfsmittel
- § 69 SGB V Anwendungsbereich
- § 75 SGB V Inhalt und Umfang der Sicherstellung
- § 113 SGB V Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfung der Krankenhausbehandlung
- § 115e SGB V Tagesstationäre Behandlung
- § 295 SGB V Übermittlungspflichten, Verpflichtung zur Empfangsbereitschaft und Abrechnung bei ärztlichen Leistungen
Benachbarte Vorschriften
Alle 700 Paragrafen des SGB V stehen im Inhaltsverzeichnis des Gesetzes. Zur Übersicht des SGB V
Quelle und Stand
Quelle des Wortlauts: gesetze-im-internet.de, herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und dem Bundesamt für Justiz. Stand der Fassung: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 26.6..
Rechtstipps.net gibt den Gesetzestext unverändert wieder und ordnet ihn redaktionell ein. Ob und wie eine Vorschrift im Einzelfall greift, klärt anwaltliche Beratung.

