§ 416a SGB III – (weggefallen)
An dieser Stelle steht keine geltende Regelung mehr. § 416a ist entfallen, die Nummerierung wurde beibehalten.
Davor und danach
Das SGB III umfasst insgesamt 405 Vorschriften. Die vollständige Übersicht führt zu jedem einzelnen Paragrafen. Zur Übersicht des SGB III
Quelle und Stand
Quelle des Wortlauts: gesetze-im-internet.de, herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und dem Bundesamt für Justiz. Stand der Fassung: Zuletzt geändert durch Art. 1a G v. 24.7.
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