§ 65b SGB II – (weggefallen)
Diese Vorschrift wurde aufgehoben. Der Platz im Gesetz bleibt frei, damit die Zählung der übrigen Paragrafen unverändert bleibt.
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Woher dieser Text stammt
Der Wortlaut folgt der amtlichen Veröffentlichung des SGB II (zur Quelle). Stand der Fassung: Neugefasst durch Bek. v. 13.5.2011 I 850.
Der Wortlaut ist amtlich, die Einordnung redaktionell. Für die Anwendung auf einen konkreten Sachverhalt ersetzt beides keine Beratung.

