§ 41 SGB II – Berechnung der Leistungen und Bewilligungszeitraum
Wortlaut von § 41 SGB II, unverändert übernommen aus der amtlichen Quelle.
Wortlaut der Vorschrift
(1) Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts besteht für jeden Kalendertag. Der Monat wird mit 30 Tagen berechnet. Stehen die Leistungen nicht für einen vollen Monat zu, wird die Leistung anteilig erbracht.
(2) Berechnungen werden auf zwei Dezimalstellen durchgeführt, wenn nichts Abweichendes bestimmt ist. Bei einer auf Dezimalstellen durchgeführten Berechnung wird die letzte Dezimalstelle um eins erhöht, wenn sich in der folgenden Dezimalstelle eine der Ziffern 5 bis 9 ergeben würde.
(3) Über den Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ist in der Regel für ein Jahr zu entscheiden (Bewilligungszeitraum). Der Bewilligungszeitraum soll insbesondere in den Fällen regelmäßig auf sechs Monate verkürzt werden, in denen
- 1.
- über den Leistungsanspruch vorläufig entschieden wird (§ 41a) oder
- 2.
- die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung unangemessen sind.
Zur Einordnung
Achten Sie auf Formulierungen wie „soweit“, „es sei denn“ oder „abweichend von“. Sie kennzeichnen die Ausnahmen, an denen sich Fälle entscheiden.
Verweise auf diese Norm
Auf § 41 wird an 3 Stellen verwiesen. Wer die Tragweite einer Vorschrift einschätzen will, findet hier den besten Ansatzpunkt.
- § 52a SGB II Überprüfung von Daten
- § 67 SGB II Vereinfachtes Verfahren für den Zugang zu sozialer Sicherung aus Anlass der COVID-19-Pandemie; Verordnungsermächtigung
- § 74 SGB II Ansprüche von Ausländerinnen und Ausländern mit einer Fiktionsbescheinigung
Davor und danach
Zum SGB II sind hier 156 Vorschriften erfasst, jede mit eigenem Wortlaut. Zur Übersicht des SGB II
Amtliche Fundstelle
Grundlage ist die vom Bundesamt für Justiz veröffentlichte Fassung des SGB II (amtliche Quelle). Stand der Fassung: Neugefasst durch Bek. v. 13.5.2011 I 850.
Wir geben den Text der Vorschrift wieder, ohne ihn zu kommentieren. Was er für Ihren Fall bedeutet, lässt sich nur mit Kenntnis der Umstände beantworten.

