§ 76a EStG – (weggefallen)

§ 76a des Gesetzes EStG regelt „(weggefallen)“. Maßgeblich ist der nachstehende Wortlaut.

Amtlicher Wortlaut

-

Was dabei zu beachten ist

Kurze Normen verweisen häufig auf andere Vorschriften oder setzen Begriffe voraus, die an anderer Stelle definiert sind.

Benachbarte Vorschriften

Alle 247 Paragrafen des EStG stehen im Inhaltsverzeichnis des Gesetzes. Zur Übersicht des EStG

Quelle und Stand

Der Wortlaut folgt der amtlichen Veröffentlichung des EStG (zur Quelle). Stand der Fassung: Neugefasst durch Bek. v. 8.10.2009 I 336.

Rechtstipps.net gibt den Gesetzestext unverändert wieder und ordnet ihn redaktionell ein. Ob und wie eine Vorschrift im Einzelfall greift, klärt anwaltliche Beratung.