Das Baurecht in Deutschland regelt alle rechtlichen Aspekte rund um das Bauen und die Nutzung von Grundstücken. Es bildet die Grundlage für eine geordnete städtebauliche Entwicklung und schützt sowohl öffentliche als auch private Interessen. Dieser Leitfaden gibt Ihnen einen strukturierten Überblick über die wichtigsten Bereiche des Baurechts und erklärt komplexe Zusammenhänge verständlich.
Das Baurecht umfasst alle Normen, die das Bauen im weitesten Sinne betreffen. Es legt fest, wo und wie gebaut werden darf, welche Anforderungen an bauliche Anlagen zu stellen sind und wie Bauvorhaben genehmigt werden. Dabei wird zwischen dem öffentlichen und dem privaten Baurecht unterschieden.
Das öffentliche Baurecht regelt das Verhältnis zwischen dem Bauherrn und dem Staat. Es umfasst alle Vorschriften, die die Zulässigkeit, Grenzen, Ordnung und Förderung der baulichen Nutzung des Bodens betreffen. Das öffentliche Baurecht dient dem Schutz der Allgemeinheit und soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherstellen.
Das private Baurecht hingegen regelt die Beziehungen zwischen privaten Rechtssubjekten im Zusammenhang mit dem Bauen. Es umfasst insbesondere das Nachbarrecht, das Grundeigentumsrecht sowie das Bauvertragsrecht. Im privaten Baurecht geht es vor allem um den Interessenausgleich zwischen Grundstückseigentümern und um vertragliche Beziehungen zwischen Bauherren, Architekten und Bauunternehmen.
Das Baurecht ist komplex und vielschichtig. Unsere Experten helfen Ihnen, die für Ihr Bauvorhaben relevanten Vorschriften zu verstehen und rechtssicher zu handeln.
Das öffentliche Baurecht lässt sich in zwei Hauptbereiche unterteilen: das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht. Diese beiden Bereiche ergänzen sich und bilden zusammen den rechtlichen Rahmen für die bauliche Nutzung von Grundstücken.
Das Bauplanungsrecht, auch Städtebaurecht genannt, ist Bundesrecht und wird hauptsächlich durch das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregelt. Es befasst sich mit der Frage, wo und was gebaut werden darf.
Das Bauplanungsrecht ist flächenbezogen und betrachtet Bauvorhaben im größeren städtebaulichen Zusammenhang. Es legt die rechtliche Qualität des Bodens fest und bestimmt dessen Nutzbarkeit. Zentrale Instrumente des Bauplanungsrechts sind:
Der Bebauungsplan ist dabei das zentrale Instrument der kommunalen Bauleitplanung. Er legt rechtsverbindlich fest, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Bebauungspläne werden von den Gemeinden als Satzung beschlossen und sind für alle Bauvorhaben im Plangebiet verbindlich.
Das Bauordnungsrecht ist Landesrecht und wird durch die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt. Es befasst sich mit der Frage, wie gebaut werden darf und welche Anforderungen an bauliche Anlagen zu stellen sind.
Das Bauordnungsrecht ist objektbezogen und betrifft die einzelne bauliche Anlage. Es enthält Vorschriften zu:
Die Landesbauordnungen orientieren sich an einer Musterbauordnung, weshalb sie sich in vielen Punkten ähneln. Dennoch gibt es regionale Unterschiede, die bei Bauvorhaben zu beachten sind.
Wichtig: Während das Bauplanungsrecht bundesweit einheitlich geregelt ist, können die Anforderungen des Bauordnungsrechts je nach Bundesland variieren. Bei Bauvorhaben sind daher immer die spezifischen Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes zu beachten.
Das private Baurecht umfasst alle zivilrechtlichen Aspekte des Bauens und ist hauptsächlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Es betrifft vor allem die Rechtsbeziehungen zwischen privaten Rechtssubjekten im Zusammenhang mit Bauvorhaben.
Das Nachbarrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen benachbarten Grundstückseigentümern. Es soll einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen der Nachbarn schaffen und Konflikte vermeiden. Wichtige Aspekte des Nachbarrechts sind:
Bei Verstößen gegen nachbarrechtliche Vorschriften können Betroffene Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche geltend machen. In vielen Fällen ist es jedoch ratsam, zunächst eine einvernehmliche Lösung zu suchen.
Das Bauvertragsrecht regelt die vertraglichen Beziehungen zwischen den am Bau Beteiligten, insbesondere zwischen Bauherr und Bauunternehmer. Seit 2018 gibt es im BGB spezielle Regelungen für Bauverträge, die die Besonderheiten des Bauens berücksichtigen.
Wichtige Aspekte des Bauvertragsrechts sind:
Für öffentliche Bauaufträge gilt zusätzlich die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), die besondere Regelungen für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen enthält.
Ein gut formulierter Bauvertrag ist die Grundlage für ein erfolgreiches Bauvorhaben. Lassen Sie Ihre Verträge von Experten prüfen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Die Baugenehmigung ist die behördliche Erlaubnis, ein Bauvorhaben durchzuführen. Sie bestätigt, dass das geplante Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Das Baugenehmigungsverfahren ist in den Landesbauordnungen geregelt und kann je nach Bundesland unterschiedlich ausgestaltet sein.
Nicht alle Bauvorhaben sind genehmigungspflichtig. Die Landesbauordnungen enthalten Kataloge von Vorhaben, die ohne Baugenehmigung durchgeführt werden können. Dazu gehören in der Regel:
Auch bei genehmigungsfreien Vorhaben müssen jedoch die materiellen Anforderungen des Baurechts eingehalten werden. Es empfiehlt sich daher, im Zweifelsfall eine Bauvoranfrage zu stellen.
Das Baugenehmigungsverfahren läuft in der Regel wie folgt ab:
Die Baugenehmigung ist in der Regel befristet und erlischt, wenn nicht innerhalb einer bestimmten Frist (meist drei Jahre) mit dem Bau begonnen wird oder wenn die Bauausführung länger als ein Jahr unterbrochen wird.
Tipp: Eine sorgfältige Vorbereitung des Bauantrags kann das Genehmigungsverfahren erheblich beschleunigen. Achten Sie auf Vollständigkeit und Richtigkeit der eingereichten Unterlagen und klären Sie kritische Punkte vorab mit der Baubehörde.
Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungsinstrument der Gemeinden zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung. Sie besteht aus dem Flächennutzungsplan als vorbereitendem Bauleitplan und dem Bebauungsplan als verbindlichem Bauleitplan.
Der Flächennutzungsplan stellt für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung in den Grundzügen dar. Er ist ein vorbereitender Bauleitplan und entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber dem Bürger.
Der Flächennutzungsplan enthält Darstellungen zu:
Der Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan, der aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist. Er enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung und ist die Grundlage für weitere Maßnahmen zur Durchführung des Baugesetzbuchs.
Der Bebauungsplan kann Festsetzungen enthalten zu:
Bebauungspläne werden von den Gemeinden als Satzung beschlossen und sind für alle Bauvorhaben im Plangebiet verbindlich. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen durch ein Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht überprüft werden.
Unsicher, was der Bebauungsplan für Ihr Grundstück bedeutet? Unsere Experten analysieren die Festsetzungen und erläutern Ihnen die Bebauungsmöglichkeiten.
Neben dem Baugesetzbuch und den Landesbauordnungen gibt es eine Vielzahl weiterer Vorschriften, die bei Bauvorhaben zu beachten sind. Diese regeln spezielle Aspekte des Bauens und ergänzen die allgemeinen baurechtlichen Bestimmungen.
Die Baunutzungsverordnung ergänzt das Baugesetzbuch und enthält Vorschriften über:
Die BauNVO ist bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu beachten und bestimmt, welche Nutzungen in den verschiedenen Baugebieten zulässig sind.
Die Energieeinsparverordnung wurde 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz abgelöst. Diese Vorschriften regeln die energetischen Anforderungen an Gebäude und technische Anlagen. Sie dienen dem Klimaschutz und der Reduzierung des Energieverbrauchs im Gebäudesektor.
Wichtige Aspekte sind:
Die Denkmalschutzgesetze der Länder dienen dem Schutz und der Erhaltung von Kulturdenkmälern. Bei Bauvorhaben an denkmalgeschützten Gebäuden oder in der Nähe von Denkmälern sind besondere Anforderungen zu beachten:
Grenzabstände und Abstandsflächen sind wichtige Elemente des Bauordnungsrechts. Sie dienen dem Brandschutz, der Belichtung und Belüftung von Gebäuden sowie dem Schutz der Privatsphäre.
Die Regelungen zu Grenzabständen sind in den Landesbauordnungen festgelegt und können je nach Bundesland unterschiedlich sein. In der Regel gilt:
Abstandsflächen müssen grundsätzlich auf dem eigenen Grundstück liegen. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie jedoch auch auf Nachbargrundstücke übergreifen, wenn der Nachbar dem zustimmt und dies im Grundbuch eingetragen wird.
Eine Grenzbebauung liegt vor, wenn ein Gebäude direkt an der Grundstücksgrenze errichtet wird. Dies ist in bestimmten Fällen zulässig:
Bei einer Grenzbebauung sind besondere Anforderungen an den Brandschutz zu beachten. In der Regel muss die Grenzwand als Brandwand ausgeführt werden.
Wichtig: Vor einer geplanten Grenzbebauung sollten Sie immer die genauen Vorschriften der jeweiligen Landesbauordnung prüfen und gegebenenfalls eine Bauvoranfrage stellen. Eine unzulässige Grenzbebauung kann zu kostspieligen Rückbaumaßnahmen führen.
Baumängel sind ein häufiger Anlass für Streitigkeiten im Baurecht. Sie können sowohl während der Bauphase als auch nach Fertigstellung des Bauwerks auftreten. Das Bauvertragsrecht enthält spezielle Regelungen zur Gewährleistung für Baumängel.
Ein Baumangel liegt vor, wenn die Bauleistung von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht oder nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Baumängel können unterschiedlicher Art sein:
Bei Baumängeln stehen dem Bauherrn verschiedene Gewährleistungsrechte zu:
Die Gewährleistungsfrist für Bauwerke beträgt nach § 634a BGB fünf Jahre ab Abnahme. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln gilt diese Frist nicht.
Die Abnahme ist ein wichtiger Rechtsakt im Bauvertragsverhältnis. Mit ihr beginnt die Gewährleistungsfrist, die Beweislast für Mängel geht auf den Bauherrn über und die Vergütung wird fällig. Bei der Abnahme sollten daher alle erkennbaren Mängel dokumentiert werden.
Vermuten Sie Baumängel an Ihrem Gebäude? Unsere Experten führen eine gründliche Untersuchung durch und beraten Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten.
Das Baurecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das sowohl öffentlich-rechtliche als auch privatrechtliche Aspekte umfasst. Es regelt die Zulässigkeit, Grenzen, Ordnung und Förderung der baulichen Nutzung des Bodens und setzt den rechtlichen Rahmen für Bauvorhaben aller Art.
Die wichtigsten Erkenntnisse aus diesem Leitfaden:
Aufgrund der Komplexität des Baurechts und der Vielzahl zu beachtender Vorschriften empfiehlt es sich, bei größeren Bauvorhaben frühzeitig fachkundigen Rat einzuholen. Dies kann helfen, kostspielige Fehler zu vermeiden und das Bauvorhaben rechtssicher umzusetzen.
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